Regulationsmedizin Ausgabe 4/1996
Die EAV in Beweisnot - Versuch einer statistischen Beweisführung
Von A. Pielcke

Zusammenfassung
Seit Juli1995 besteht für alle sogenannten "nicht-schulmedizinischen" Behandlungsmethoden eine statistisch relevante Beweispflicht ihrer Wirksamkeit. Dieser Wirksamkeitsnachweis ist nach schulmedizinisch anerkannten Regeln zu führen. D.h., es ist eine statistische Methode zu wählen, in die alle an dieser Methode beteiligten Behandler ihre Diagnostik, ihr Behandlungsvorgehen und ihr Behandlungsresultat statistisch verwertbar - gemeinsam - einbringen können. Dieses Material ist neutral, anonym und anerkannt auszuwerten. Es wird versucht, eine solche Methodik darzustellen, an der manuelle oder EDV-gestützte EAV-Behandlung erfasst werden kann.

Schlüsselwörter: EAV, Statistik, Auswertung

Summary
Since July of 1995, all so called "non-academic" methods of medical therapy must demonstrate statistically relevant efficacy. This proof of efficacy is to be provided in accordance with the rules of academic medicine. This means the statistical method selected must be the one covering all therapists involved, their diagnostics, therapeutic methods and results so as to facilitate statistical evaluation. The material must be evaluated using neutral, anonymous and generally recognized methods. This paper attempts to describe such a method for manual or IT-supported EAV therapy.

Key words: EAV, statistics, evaluation.

Aus gegebenem rechtlichem Anlass wurde im Rahmen einer Fortbildungstagung der Norddeutschen Sektion der Internationalen Medizinischen Gesellschaft für Elektroakupunktur nach Voll der Vorschlag gemacht, Grundlagen für diagnostische und therapeutische Strategien zu entwickeln, die die EAV zu breiterer wissenschaftlicher Akzeptanz führen.
Die Themenwahl lag schon seit langem in der Luft. Die Beweisfähigkeit der EAV ist von großer Bedeutung, wie auch das Zitat von Herrn Dr. Fodor, dem früheren Ärztlichen Geschäftsführer des Zentralverbandes der Ärzte für Naturheilverfahren, zeigt: "...schwere Zeiten kommen auf die Ärzte zu, wenn man allein an den EBM, den "Einheitlichen Bewertungsmaßstab" denkt, der am 1.1.1996 in Kraft getreten ist. In dieser düsteren Situation sind die Naturheilverfahren nun doch mehr betroffen als andere Fachgebiete. Denn, kaum war die Wissenschaftlichkeitsklausel vom Tisch, fällte das Bundessozialgericht am 5.7.1995 ein Urteil, in dem der Erste Senat verlangte, für die Kostenerstattung bei der Anwendung noch nicht anerkannter Methoden müsse die Wirksamkeit statistisch verifiziert sein. Diese Argumentation stieß bei den Krankenkassen sofort auf offene Ohren. Dieser Beurteilung unterliegen vor allem Methoden wie EAV, HOT/UVB, Vega, Ozontherapie, Bioresonanz, teils auch klassische Akupunktur.
Für die sogenannten "unkonventionellen Behandlungsmethoden" werden dann auch sogleich neue Leistungskriteri4en definiert. Es heißt da: "...Allerdings gehört zum Nachweis der Wirksamkeit einer bisher nicht anerkannten Behandlungsmethode seit dem Inkrafttreten des SGB V nicht mehr der Erfolg im Einzelfalle. Die Wirksamkeit muss an einer größeren Zahl von Einzelfallen, und zwar statistisch relevant, nachgewiesen werden...". Die Gesetzgebung legt größten Wert auf statistische Relevanz!
Es lässt sich nun folgern, dass ausreichendes Zahlenmaterial vorliegen müsste, welches nicht allein der eigenen Sicherheit für den gewählten therapeutischen Weg diente, sondern in der Gesamtheit den Kassen zur Verfügung gestellt werden könnte.
Angesichts der langjährigen Erfahrungen müsste es doch möglich sein, dass jede Arbeitsgemeinschaft mit Hilfe ihrer Mitglieder genügend statistisches Material erarbeiten könnte, um die statistische Relevanz erbringen zu können. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass unter anderem auch die EAV weder von der PKV noch von der GKV überhaupt akzeptiert würde... . Das wäre der wirtschaftliche Tod der Methode... .
"Gleichzeitig werden die sogenannten Naturheilverfahren aufgefordert, die einzelnen Methoden nicht nur exakt zu definierten, sondern auch den statistischen Wirkungsnachweis zu erbringen...".
Soweit das lange, auszugsweise Zitat anstelle des Gesetzestextes. Das Problem ist somit klar: Es geht um Beweisführung.

Wissenschaftlicher Wirkungsnachweis heißt nun in aller Regel:

I. Definierte Methode
II. Definiertes Vorgehen
III. Definiertes Resultat (hier: Erfolg)
IV. Statistische Signifikanz (hier: ausreichende Zahl von Fällen)

Solange der Zentralverband oder unsere Gesellschaft nicht mit Richtlinien oder Vorschlägen für eine Standardiesierung unseres Vorgehens aufwarten, bleibt es wohl zunächst nur Sache eines Arbeitskreises wie diesem, den Anfang zu machen und eigene Richtlinien auszuarbeiten.
Diese Richtlinien in Diagnose und Therapie würden darüber hinaus den Einsteigern in unsere Methode manchen Umweg ersparen helfen und ihnen schon zu Beginn eine Systematik an die Hand geben. Sicher gibt es mehrere Möglichkeiten, zu einer einheitlichen statistischen Aussage zu kommen. Viele Vorschläge in dieser Richtung sind dringend erwünscht.
Hier wird eine der möglichen Vorgehensweisen dargestellt. Leitfaden muss die Einhaltung einer klaren, nachvollziehbaren und von vielen geübten Ordnung sein. Zu den Schwierigkeiten im Testgang gehört die Tatsache, dass die EAV eine sehr subjektive Methode ist. Bekannt sind die Diskussionen um Messgriffel, Punktsuche, Messdruckkriterien, Manipulierbarkeit der Zeigerstände usw. Ebenso spielen die unterschiedlichen apparativen Ausstattungen eine Rolle.
Auch Subjektivität lässt sich jedoch lenken, wie wir an den EDV-gesteuerten Messvorgängen sehen, die ein geeignetes Hilfsmittel auf dem Weg zur Wissenschaftlichkeit darstellen.
Es fehlt allerdings hier noch eine allgemeinverbindliche statistische Auswertungsrichtlinie. Auch das noch oft geübte manuelle Fixieren der Messwerte erschwert verständlicherweise eine Einheitlichkeit.
Diese Überlegungen gelten aber für alle "alten" und "neuen" Methoden der Medizin, man bedenke nur das richtige Anlegen von EKG-Elektroden, die Auskultation oder die Führung eines Ultraschallkopfes.

(Vollständiger Text, siehe RegulationsMedizin 4, 1996)

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